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LEISTUNGEN & TARIFE

1. Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)

 

Pflegerische Leistunge werden gemäss den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen sowie den Verträgen mit den Versicherern abgerechnet. Für diese Leistungen ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Der Kanton Basel-Stadt hat eine maximale Patientenbeteiligung von Fr. 7.65 pro Tag festgelegt. Dieser Betrag ist zusätzlich zur Franchise und dem Selbstbehalt vom Kunden zu bezahlen und wird von der Krankenversicherung nicht rückerstattet.

Pflegeleistungen gemäss KVG:
 
                                                                                                             

Tarif A (Abklärung, Beratung, Anleitung)                                        CHF 76.90 / h

Tarif B (Behandlungspflege)                                                             CHF 63.00 / h

 

Tarif C (Grundpflege)                                                                         CHF 52.60 / h

 

Die Restfinanzierung erfolgt nach der im Kanton Basel-Stadt (inkl. Riehen und Bettingen) vorgegebenen Richtlinien und wird von SOCIA beim Kanton direkt in Rechnung gestellt.

 

Die Leistungen werden pro 5min. abgerechnet, die Mindestdauer ist 10min.

 

Für Personen ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, die den Eigenbetrag aufgrund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht aufbringen können, besteht eine Härtefallregelung. Danach übernimmt der Kanton den ganzen anfallenden Eigenbetrag, wenn ein Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung besteht.
Diese Regelung gilt erst ab einem Leistungsumfang von 20 Stunden ambulanter Pflege bzw. CHF 160.- pro Kalenderjahr. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können für die Rückerstattung des Eigenbetrags die Original-Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Kontoverbindung (Bank/Post) beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht werden.

 

https://www.asb.bs.ch/alter-behinderung/pflegefinanzierung.html

2. Weitere Leistungen:
 

Pauschalpreis pro Stunde CHF 85.-

Die Leistungen werden pro 5min abgerechnet, die Mindestdauer ist 10min, inkl. Wegzeit.

Nicht KVG-Pflichtige Leistungen wie reine Betreuung, Begleitung zu Freizeitangeboten müssen vom Kunden in voller Höhe bezahlt werden.

3. Material:
 

Materialien, die auf Wunsch des Kunden von der Pflege mitgebracht werden sollen, gehen zu lasten des Kunden.

4. Rechnungsstellung:

 

SOCIA stellt im Folgemonat Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

5. Kantonale Aufsicht:

 

Die kantonale Fachstelle Aufsicht und Qualität der Abteilung Langzeitpflege kann sowohl von Kunden wie auch deren Angehörigen und/oder von Fachpersonen bei Fragen, Beschwerden und Unklarheiten kontaktiert werden.

Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Bereich Gesundheitsversorgung

Abteilung Langzeitpflege

Malzgasse 30

4001 Basel

Tel. 061 205 32 52

sekretariat.alp@bs.ch
 

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