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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Grundsätzliches

Das Vertragsverhältnis zwischen Socia, Ambulante Psychiatrische Gesundheitspflege (nachfolgend Socia) und ihren Kunden wird durch das beiderseitig unterzeichnete Vertragsverhältnis, die AGB und die aktuelle Tarifübersicht bestimmt.

Die gemeinsame Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen Socia und ihren Kunden. In einer individuellen Bedarfsabklärung mit dem Kunden werden die Art, die Häufigkeit und der Umfang der zu erbringenden Dienstleistung erhoben. Diese Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Die aktuellen Tarife werden den Kunden jeweils schriftlich mitgeteilt.

Soweit die gemeinsame Vereinbarung und die AGB nichts anderes vereinbaren, gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Dienstleistungsumfang

Zielsetzung

Socia unterstützt und begleitet Kunden entsprechend ihrem Dienstleistungsangebot Kunden zu Hause oder in Absprache mit der Institution, in der der Kunde wohnt. Die persönlichen Ressourcen des Kunden, seiner Angehörigen oder anderen nahen Bezugspersonen werden dabei berücksichtigt.

In einem ersten Gespräch vor Ort wird die Art, Häufigkeit und Umfang der Dienstleistung mit Hilfe der Bedarfserhebung von RAI HC, der ärztlichen Verordnung und in Absprache mit dem Kunden und/oder seiner vertretungsberechtigten Person erhoben. Das Resultat dieser individuellen Abklärung wird schriftlich festgehalten und je nach Bedarf dem behandelnden Arzt als Information zur Verfügung gestellt. Die Abklärung wird periodisch oder bei gesundheitlichen Veränderungen, die eine Anpassung der Dienstleistungen zur Folge hat, wiederholt.

Für nicht krankenkassenpflichtige Leistungen, die vom Kunden gewünscht und deren Kosten in vollem Umfang von ihm selbst getragen werden, wird kein Bedarf abgeklärt. Das Einverständnis von Socia und dem Kunden ist jedoch Voraussetzung und die Dienstleistungen werden in einer Vereinbarung festgehalten.

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Kundendokumentation

Für Leistungen, die von Versicherern übernommen werden, besteht eine Dokumentationspflicht. Es werden die gesundheitliche Situation, alle pflegerischen Massnahmen, sowie der Verlauf und Veränderungen darin festgehalten. Die Dokumentation erfolgt entweder in elektronischer oder in Papierform.

Alle Kundendaten unterstehen dem Datenschutz und Socia behandelt die Daten vertraulich. Die Dokumentation ist Eigentum von Socia.

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Organisation der Einsätze

Die ausführenden Mitarbeitenden von Socia organisieren ihre Termine in individueller Absprache mit den Kunden selbständig. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Mitarbeitende. Sofern organisatorisch möglich, wird der Kunde jedoch immer von der gleichen Mitarbeitenden betreut. Der Kunde muss am vereinbarten Termin anwesend sein. Ist der Kunden unabgemeldet nicht anwesend, wird der Einsatz verrechnet. Verspätet sich die Mitabeitende von Socia ausnahmsweise um mehr als 30 min. wird der Kunde telefonisch darüber benachrichtigt.

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Terminabsagen

Muss ein Termin aus wichtigen Gründen vom Kunden oder der Mitarbeitenden von Socia abgesagt werden, so ist dies frühestmöglich zu tun, d.h. in der Regel am Vortag bis spätestens 17.00 Uhr. Wird ein vereinbarter Termin nicht ordnungsgemäss abgemeldet, wird er verrechnet. Bei notfallmässigem Eintritt in eine Klinik oder im Todesfalle erfolgt keine Verrechnung.

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Beteiligung des Kunden

Eine qualitativ gute und fachgerechte Pflege und Begleitung durch die Mitarbeitenden der Socia ist nur möglich, wenn der Kunde entsprechend seiner Ressourcen mitwirkt. Lehnt der Kunde alle vorgeschlagenen Massnahmen hartnäckig ab oder verhält er sich gegenüber der Mitarbeitenden von Socia unangemessen, besteht die Möglichkeit, dass Socia die Vereinbarung einseitig auflöst.

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Hygiene

Aus hygienischen Gründen verwenden die Mitarbeitenden ein Händedesinfektionsmittel und machen auf besondere Verordnungen wie z.b. Covid-19 Vorgaben aufmerksam.

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Persönlichkeitsschutz

Verwenden Kunden in ihren Räumlichkeiten eine Videoüberwachung, so ist aus Gründen des Personenschutzes der Mitarbeitenden von Socia diese zu informieren und die Überwachung während des Einsatzes auszuschalten.

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Patientenverfügung und Vorsorgeaufträge

Der Kunde informiert die Mitarbeitende der Socia über eine allfällige Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrages, sofern dies für deren Einsatz möglicherweise relevant sein könnte.

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Zutritt zu den Wohnräumen

Der Kunde oder seine bevollmächtigte Vertretung ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeitenden von Socia für den vereinbarten Einsatz Zutritt zu seinen Wohnräumen erhält. Bei Bedarf muss der Mitarbeitenden von Socia ein Schlüssel abgegeben werden. Eine Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten.

Ist die Mitarbeitende von Socia nicht im Besitz eines Schlüssels und besteht der Verdacht einer Notlage, kann sie sich selbst Eintritt verschaffen oder die Türöffnung durch eine Fachperson veranlassen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

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Grenzen des Dienstleistungsumfangs

Dienstleistungen können durch Socia nur solange erbracht werden, als der Gesundheitszustand eine ambulante Pflege und Betreuung zulässt und aus fachlicher Sicht nicht zwingend eine stationäre Unterbringung notwendig ist. In diesem Fall, kann die Mitarbeitende von Socia die Vereinbarung nach erfolgtem Gespräch auflösen.

Tarife und Rechnungsstellung

Tarife

Alle Dienstleistungen von Socia (dazu gehört auch die Dokumentation, die Koordination mit Ärzten, Apotheken, Angehörigen und nahen Bezugspersonen und weiteren beteiligten Diensten) zugunsten des Kunden werden entsprechend den geltenden Tarifen abgerechnet. Die Kunden werden über die jeweils geltenden Tarife und ihre Kostenbeteiligung informiert. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Verträge mit den Versicherungen regeln die Art und den Umfang der Leistungen und deren Bezahlung.

Für Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und die mit dem Kunden vereinbart werden, gelten die gleichen Tarife, nur dass der Kunde die volle Höhe selbst bezahlten muss.

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Leistungserfassung

Die Mitarbeitenden von Socia erfassen die erbrachten Leistungen elektronisch. Beanstandungen können bis zwei Monate nach Erhalt der Rechnung an Socia gerichtet werden. Nach dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.

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Rechnungsstellung

Leistungen, die von der Krankenversicherung übernommen werden, werden in der Regel von Socia dem Versicherer direkt in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält jeweils eine Kopie der Rechnung. Der Selbstbehalt wird dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn der Kunde die Prämien und den Selbstbehalt bezahlt hat.

Leistungen, die nicht vom Versicherer bezahlt werden und welche der Kunde in voller Höher selbst übernimmt, werden ihm direkt in Rechnung gestellt.

Alle Rechnungen werden in der Regel im Folgemonat über die Leistungen des Vormonats gestellt.

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Zahlung

Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzögerungen werden Mahnungen ausgestellt und dies kann zu Mahngebühren und Verzögerungszinsen führen.

 

Auflösung der Vereinbarung

Ordentliche Kündigung

Die Vereinbarung von Socia mit dem Kunden kann von jeder Partei innerhalb von 2 Werktagen aufgelöst werden.

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Fristlose Kündigung

In besonderen Fällen kann Socia eine fristlose Vertragsauflösung vornehmen. Unter besonderen Fällen gehört das Nichtbezahlen von Rechnungen trotz erfolgter Mahnung, unsachgemässe Einmischung von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen des Kunden in die Abwicklung der Dienstleistung, das Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten des Kunden, welches die Erbringung der

Dienstleistung aus Sicht der Mitarbeitenden von Socia unzumutbar ist. Eine fristlose Kündigung von Seiten von Socia erfolgt schriftlich

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Automatische Auflösung der Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen Socia und dem Kunden erlischt automatisch wenn der Kunde verstirbt, in eine stationäre Institution eintritt oder aus dem Kanton Basel-Stadt (inklusive Riehen und Bettingen) wegzieht.

Schweigepflicht und Datenschutz

Socia und die Mitarbeitenden von Socia unterstehen der gesetzlich vorgeschriebenen Schweigepflicht und den geltenden Datenschutzbestimmungen. Socia erfasst, speichert und bearbeitet die Daten der Kunden, soweit eine gesetzliche Bestimmung dies erlaubt oder verlangt oder es zur Erbringung der Dienstleistung, der Qualitätssicherung, der Rechnungsstellung oder zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen auf dem Rechtsweg erforderlich ist.

Socia erfasst, speichert und bearbeitet je nach Bedarf in der Regel folgende persönliche Daten des Kunden: Name, Geburtsdatum, Post- und E-Mail Adresse, Telefonnummern, Versicherungsnummern, medizinische Angaben wie Diagnosen, Behandlungen, therapeutische und pflegerische Massnahmen, Therapiepläne, persönliche und familiäre Verhältnisse, persönliche Präferenzen, biografische Angaben, Gewohnheiten, Hobbys, Rituale u.ä.

Die Weitergabe und den Erhalt von Kundendaten an oder von Dritten ist nur erlaubt, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist oder dafür eine gesetzliche Bestimmung besteht. Dritte sind insbesondere behandelnde Ärzte, Versicherer, Kliniken, Spitäler, Pflegeheime oder andere Gesundheitsinstitutionen, Apotheken und Behörden (Gesundheitsbehörden, KESB). Die elektronische Weitergabe erfolgt über verschlüsselte E-Mails.

Die Kundendaten werden gemäss geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, wo notwendig anonymisiert oder vernichtet.

Der Kunde kann in seine bei Socia erfassten Personendaten Einsicht verlangen, sofern dem keine rechtlichen Bestimmungen entgegenstehen oder der Schutz von Dritten dadurch gefährdet ist.

Haftung

Socia haftet für Schäden gegenüber dem Kunden, die von Mitarbeitenden beim Erbringen der Dienstleistungen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

Sachschäden, die aufgrund von Abnützung oder altersbedingten Materialschäden entstehen, haftet Socia nicht. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Die Entschädigung des Sachschadens beschränkt sich auf den Zeitwert der beschädigten Sache. Der Kunde hat allfällige Schäden Socia sogleich zu melden.

Annahme weiterer Arbeiten

Den Mitarbeitenden von Socia ist es gestattet im gegenseitigen Einvernehmen weitere nicht vertraglich geregelte Dienstleistungen zu übernehmen. Die Mitarbeitenden von Socia sind aber auch berechtigt zusätzliche Arbeiten abzulehnen. Die Kosten zusätzlicher Leistungen muss der Kunde in voller Höhe selbst bezahlen.

Geschenke und Spenden

Geschenke, die über kleine Aufmerksamkeiten hinausgehen, insbesondere Geldgeschenke und Hinterlassenschaften werden zuhanden des gesamten Betriebes verwendet und gelten als Spenden.

Beschwerden

Die Mitarbeitenden von Socia nehmen Kundenbeschwerden entgegen. Kommt keine Einigung zustande, vermittelt die Geschäftsführung. Bei Bedarf kann die unabhängige Ombudsstelle www.ombudsstelle-alter.ch beigezogen werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist in Basel.

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